Mentalcoach, Ernährungsplaner, Gesundheitstagebuch – und noch viel mehr: Die hilfreichen Funktionen von Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs, können sich Versicherte seit kurzem auch verordnen lassen. Bei der kundenorientierten Entwicklung der medizinischen Apps war die DAK-Gesundheit ganz vorn dabei.
Eine „Weltneuheit“ nannte sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Denn in keinem anderen Land könne man derzeit DiGAs auf Rezept bekommen. Mit dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) wurde die gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen. Seit wenigen Monaten veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun ein Verzeichnis für qualitätsgeprüfte DiGAs. Die dort aufgeführten Apps können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten verordnen. Unter dem Link diga.bfarm.de/de/verzeichnis sind die ersten virtuellen Helfer aufgelistet. Ihre Anwendungsfelder reichen von Tinnitus über Ein- und Durchschlafstörungen bis hin zu Übergewicht. Das Themenportfolio wird in den nächsten Monaten weiter wachsen: Mehr und mehr Hersteller von DiGAs bemühen sich derzeit um Zulassungen für neue Anwendungen – einzusehen auf der Website des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung.
Dabei haben alle dasselbe Ziel: die Patientenversorgung hierzulande zu verbessern. DiGAs können dort ergänzen, wo herkömmliche Versorgung an ihre Grenzen stößt, vor allem in der aktuellen Corona-Situation. Indem sie zum Beispiel wertvolle Infos zum jeweiligen Krankheitsbild vermitteln, Bewegungsübungen anleiten oder Ernährungspläne zur Verfügung stellen, Symptome und Stimmungen eines Patienten in virtuellen Tagebüchern dokumentieren oder im Notfall automatisch den behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten alarmieren. Chronisch Kranke, die ständig Unterstützung brauchen, dürften von den DiGAs besonders profitieren.
Nachgewiesener Nutzen und geprüfte Sicherheit
Im Gegensatz zu reinen Fitness- und Lifestyle-Apps müssen DiGAs einen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen haben. Dieser Nutzen kann medizinisch sein: Hersteller müssen dann zuvor in einer Vergleichsstudie belegen, dass die Anwendung den Gesundheitszustand oder die Lebensqualität eines Patienten wirklich verbessert. Oder dieser Nutzen bezieht sich auf „Verfahrens- und Strukturverbesserungen“ für die eigene Therapie – zum Beispiel dadurch, dass der Patient in bestimmter Weise informiert wird oder an seiner Behandlung mitwirken kann. Auch dies muss durch Studien wissenschaftlich bewiesen werden.
Neben dem Nutzen prüft das BfArM in einem drei Monate dauernden Verfahren auch wichtige Aspekte wie den Datenschutz oder die Benutzerfreundlichkeit. Schließlich müssen die DiGAs leicht zu bedienen und frei von Werbung sein. Wer sich selbst ein fundiertes Urteil über eine solche App bilden will, kann dafür zum Beispiel eine Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit zu Hilfe nehmen.
DAK-Gesundheit sorgt für kundenfreundliche DiGAs
In weniger als zwölf Monaten entstand aus einem Gesetz eine digitale Infrastruktur, mit der Versicherte Apps auf Rezept bekommen. Für die DAK-Gesundheit ist das ein großer Erfolg im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden: Als eine der größten Krankenkassen Deutschlands hat sie diesen wichtigen Prozess von Anfang an maßgeblich mitgestaltet. Dafür war zum einen eine intensive Zusammenarbeit mit den anderen Kassen und den Herstellerverbänden wichtig. Und zum anderen auch gutes internes Teamwork: Im engen Austausch haben verschiedene Teams gemeinsam mit dafür gesorgt, dass eine besonders kundenfreundliche Versorgung rund um die DiGAs entstanden ist.