Bild zum Beitrag 'Arbeiten im Ruhestand: Das müssen Sie beachten'
Beruf & Bildung

Arbeiten im Ruhestand: Das müssen Sie beachten

Veröffentlicht am | Schlagwörter: , , ,

Immer mehr Menschen möchten auch dann noch arbeiten, wenn sie das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben. Viele fühlen sich noch immer fit, haben Spaß an ihrer Arbeit und möchten ihre Erfahrungen an jüngere Kollegen weitergeben. Andere wollen bewusst ihr Einkommen aufstocken. Nicht wenige sind außerdem aufgrund einer geringen Rente auf den Zuverdienst angewiesen. Wie der Gesetzgeber das Arbeiten im Alter erleichtert, erfahren Sie hier.

Die Statistik zeigt: Die Zahl der Menschen, die länger arbeiten, steigt. Jeder neunte Bürger zwischen 65 und 74 hatte 2016 in Deutschland einen Job – vor zehn Jahren war es nur jeder zwanzigste. Die meisten sehen in ihrer Arbeit eine Möglichkeit für einen Zuverdienst zur Rente (58 Prozent), mehr als jeder dritte verdient mit seiner Arbeit vorwiegend den Lebensunterhalt (37 Prozent), wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt. Das Statistische Bundesamt zählte im vergangenen Jahr 900.000 Minijobber, 350.000 Selbstständige und 200.000 Angestellte, die auch nach Eintritt ins Rentenalter einer Erwerbstätigkeit nachgingen.

Doch wie viel darf ein Rentner hinzuverdienen, um seine volle Rente weiter zu bekommen, und wann tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein? Für die unterschiedlichen Rentenarten gibt es jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Rente steigern
Nicht jeder Rentner ist von der Zahlung von Rentenbeiträgen befreit, wenn er weiterarbeitet: Bei einer Erwerbsminderungs- oder Altersteilrente werden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge in die Rentenversicherung fällig. Ausnahme: „Wer seine vorgezogene Altersrente bisher bereits in voller Höhe erhielt und bis zum 31. Dezember 2016 rentenversicherungsfrei beschäftigt war, bleibt dies in dieser Beschäftigung zunächst auch“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung.

Versicherungspflicht bis zur Regelaltersgrenze
Altersvollrentner sind in einer Beschäftigung nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (steigt von 65 auf 67 Jahre) versicherungspflichtig. Wer danach eine Rente bezieht und weiterarbeitet, kann nun wählen, ob er weiter in die Rentenkasse einzahlen möchte oder nicht. Er kann durch eine bindende schriftliche Erklärung gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit für die Zeit verzichten, in der das Arbeitsverhältnis besteht. „Der Vorteil: Die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers wirken sich dann rentensteigernd aus“, erklärt Dirk Manthey. Möglich macht dies das Flexirentengesetz, das seit Juli 2017 gilt. „Bereits bisher musste der Arbeitgeber seinen Anteil an die Rentenversicherung abführen, auch wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze schon überschritten hatte. Auf die Rente des Arbeitnehmers hatte das aber keinen Einfluss. Dies hat der Gesetzgeber nun angepasst“, so Manthey.

Zuschläge nach Erreichen der Altersgrenze
Wer seinen Rentenbeginn über die reguläre Altersgrenze hinaus verschiebt und weiterarbeiten geht, zahlt wie bisher auch weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Die Geduld wird gleich zweifach belohnt: Für jeden Monat nach Erreichen der regulären Altersgrenze, in dem die Rente nicht bezogen wird, gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Hinzu kommen die Beitragszahlungen aus der Beschäftigung, die die Rente ohnehin erhöhen.

Hinzuverdienst und Abzüge
Arbeitnehmer, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben, können die Vollrente beziehen und unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich die Rente reduziert. Daran wird nicht gerüttelt. Für alle anderen galt bisher: Wer vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente ging und nebenher Einkommen erzielte, musste nach Überschreiten der monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro zum Teil kräftige Abzüge in Kauf nehmen. Denn bisher gab es ein Stufenprinzip nach dem Motto: Wer einen Cent über einer Grenze liegt, riskiert die Kürzung auf die nächstniedrige Stufe. Dies ist seit Mitte 2017 anders: Es gibt einen jährlichen Freibetrag von 6.300 Euro. Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird mit einem festen Satz von 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Einzige Einschränkung ist der sogenannte Hinzuverdienstdeckel: Wer mehr als sein bisheriges Bruttoeinkommen – das höchste der letzten 15 Jahre – verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Volle Erwerbsminderung
Hier gilt das Gleiche wie für diejenigen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen: Der maximale jährliche Hinzuverdienst beträgt 6.300 Euro, alles darüber wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Neben der Hinzuverdienstgrenze ist aber vor allem das eigene Leistungsvermögen zu beachten: „Bei dieser Form der Rente sollten Bezieher weniger als drei Stunden täglich arbeiten, sonst könnten sie ihren Rentenanspruch verlieren“, warnt Manthey von der DRV.

Teilweise Erwerbsminderung
Die erlaubte Arbeitszeit liegt bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei unter sechs Stunden täglich. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beinhaltet keinen pauschalen Satz, sondern wird individuell berechnet. Sie orientiert sich am höchsten Einkommen der vergangenen 15 Jahre. Die Anrechnung auf die Rente erfolgt nach dem bekannten Schema: Alles was darüber verdient wird, schmälert die Rente zu einem Anteil von 40 Prozent.

Minijobber
Arbeitgeber zahlen in der Regel einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung – unabhängig davon, ob der Mitarbeiter schon eine Rente bezieht. Rentner mit Minijob sind grundsätzlich versicherungspflichtig, solange sie die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Sie zahlen einen Eigenbeitrag von aktuell 3,7 Prozent ihres Einkommens. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich dadurch ihre Rente. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Rentner, die die reguläre Altersgrenze bereits erreicht haben, sind in ihrem Minijob grundsätzlich versicherungsfrei. Freiwillig können sie jedoch den Eigenbeitrag in Höhe von 3,7 Prozent zur Rentenversicherung zahlen. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöht sich dadurch ihre Rente.

Bei Fragen zum Thema Arbeiten im Alter hilft die Deutsche Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder per Telefon unter 0800 1000 4800 weiter.

Reinhild Haacker