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Rückkehr garantiert

Ein Überblick über das neue Brückenteilzeitgesetz
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Ab Januar gilt das neue Brückenteilzeitgesetz. Wer seine Arbeitszeit reduziert, kann künftig auf eine Vollzeitstelle zurückkehren. Das soll vor allem Frauen helfen.

Der Teilzeitwunsch des Angestellten an den Personalchef, über den die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, war speziell: montags ins Büro, dienstags frei, mittwochnachmittags zwei Stunden arbeiten, donnerstags Homeoffice, freitags frei. Auch nach der Verabschiedung des neuen Brückenteilzeitgesetzes wird es mit Erfüllung dieses Wunsches wohl nichts werden. Aber es eröffnet Arbeitnehmern neue Möglichkeiten.

Recht auf Teilzeit
Schon bislang hatten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, sofern sie länger als sechs Monate in der Firma arbeiten, das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprachen. Nur gab es, bis auf die Eltern- und Pflegezeit, keinen Anspruch auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob.

Das ändert sich mit dem sogenannten Brückenteilzeitgesetz. Die Regelung soll eine Brücke von der Teilzeit in die Vollzeit bauen. Ab 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre in Teilzeit zu arbeiten – und anschließend zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Betriebsgröße entscheidet
Auch hier gelten einige Einschränkungen. Der Betrieb muss mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen. Hat ein Unternehmen bis zu 200 Mitarbeiter, darf nur einer von 15 die Regelung in Anspruch nehmen. Ab 200 Mitarbeitern gibt es keine Beschränkungen mehr. Der Antragsteller muss länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein, der Antrag ist schriftlich drei Monate vor Beginn zu stellen. Abgelehnt werden darf er nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Brückenteilzeit die Arbeitsabläufe und die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen und unverhältnismäßig Kosten verursachen würde.

Auch für die aktuell Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit aufstocken wollen, sieht das Gesetz Erleichterungen vor. Bisher galt, dass Arbeitgeber den Wunsch der Teilzeitbeschäftigten bei der Neubesetzung einer Stelle zwar berücksichtigen müssen, ihn aus dringlichen betrieblichen Gründen aber auch ablehnen konnten. Jetzt ist eine Beweislastumkehr festgeschrieben. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete Stelle zur Verfügung steht.

Schluss mit der Teilzeitfalle
Insbesondere mehr Frauen will der Gesetzgeber durch die Neuregelung den Zugang zu einer vollen Stelle ermöglichen – und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Von den mehr als zehn Millionen Beschäftigten, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten, sind die allermeisten Frauen, die ihre Arbeitszeit aus Rücksicht auf ihre Familie reduzieren. So arbeiten 70 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Teilzeit. Das Gesetz soll ihnen die Unsicherheit nehmen und verhindern, dass sie in der „Teilzeitfalle“ stecken bleiben. Mit dem Wissen, wieder auf eine volle Stelle zurückkehren zu können, dürfte auch bei Männern in der Familienphase die Bereitschaft steigen, in Teilzeit zu arbeiten.

Kritik aus der Wirtschaft entzündet sich vor allem wegen des erhöhten planerischen Aufwands für Unternehmen. Die aufgrund der Arbeitszeitreduzierung nicht erfolgte Arbeitsleistung müsse anderweitig erbracht werden, entweder durch Mehrarbeit der bestehenden Belegschaft oder durch eine befristete Einstellung von neuem Personal, das nicht einfach zu finden sein dürfte. Auch sei angesichts sich schnellverändernder Märkte der lange Zeithorizont von bis zu fünf Jahren kaum zu kalkulieren. Während die Arbeitnehmer an Sicherheit gewinnen, ist die Regelung für manche Unternehmen also zunächst mit mehr Unsicherheit verbunden.

Montags ins Büro, donnerstags Homeoffice, freitags frei: Für manche ist das eine schöne Vision. Wer in Teilzeit arbeiten will, muss allerdings mit seinem Chef eine einvernehmliche Lösung über die Verteilung der Zeit finden. Daran ändert sich auch künftig nichts.

Rainer Busch

Teilzeitarbeit in Deutschland

60 Sekunden Wissen

 

Rund 15,7 Millionen Menschen arbeiteten 2017 in Teilzeit. Der Anteil der Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, ist in den vergangenen 20 Jahren von etwa 24 Prozent auf fast 40 Prozent gestiegen.

Fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit, aber nur gut jeder zehnte Mann.

70 Prozent aller Mütter mit Kindern haben ihre Arbeitszeit reduziert, aber nur fünf Prozent der Väter.

Nach Zahlen des Arbeitsministeriums würden 1 Million Beschäftigte gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Zugleich gibt es 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte, die gerne mehr arbeiten würden.

Die höchsten Frauenanteile bei Teilzeitbeschäftigung gibt es in der Finanzbranche, im Gesundheits- und Sozialwesen, in der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich Erziehung und Unterricht.

Die meisten Beschäftigten in Teilzeit befinden sich im Alter von 35 bis 44 Jahren, in dem besonders viel Zeit für familienbezogene Aufgaben aufgewendet wird.

Die fit!-Online-Redaktion hat sich einmal umgehört und ein paar Stimmen aus der Bevölkerung zum neuen Brückenteilzeitgesetz eingeholt:

Volker Müller (52), Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens

„Uns ist wichtig, dass unsere Mitarbeiter Arbeit und Privatleben bestmöglich vereinbaren können. Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass das Unternehmen läuft und anfallende Arbeit erledigt wird. Beides zu berücksichtigen erfordert großen organisatorischen Aufwand. Das neue Brückenteilzeitgesetz wird diesen für die Unternehmen weiter erhöhen und die Personalplanung unnötig erschweren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Die Neubesetzung eines Arbeitsplatzes dauert in der Regel rund sechs Monate. Das neue Gesetz sieht allerdings nur eine Ankündigungsfrist von drei Monaten für die Arbeitszeitverkürzung vor. Bei einer so kurzen Vorlauffrist zwischen dem Antrag des Arbeitnehmers und dem Beginn der Brückenteilzeit, werden wir kaum in der Lage sein, den befristeten Teilzeitarbeitsplatz neu zu besetzen. Mit der Folge, dass Arbeit liegen bleibt oder es zu ungewollten Überstunden des bestehenden Personals kommt.“

Philipp Schumann (39), Angestellter und Vater eines zweijährigen Sohnes

„Mein Beruf macht mir Spaß und ich arbeite gerne und viel. Doch seit der Geburt meines Sohnes verstärkt sich auch der Wunsch nach mehr Zeit für die Familie. Am Nachmittag noch ein, zwei Stunden mit dem Kleinen zu verbringen, das ist unbezahlbar. Gerne würde ich für einige Zeit weniger arbeiten. Doch bisher habe ich mich das nicht getraut. Denn dauerhaft können wir es uns nicht leisten, wenn ich nur Teilzeit arbeite. Das neue Brückenteilzeitgesetz würde es mir ermöglichen, für zwei oder auch drei Jahre beruflich etwas kürzer zu treten und dann zu meiner vollen Stelle zurückzukehren. Das ist schon toll.“

Britta Vogt (40), Angestellte und Mutter einer einjährigen Tochter und eines fünfjährigen Sohnes

„Ich habe von dem neuen Gesetz gehört und mich gefreut. Einfacher zurück in die Vollzeit, das klingt gut und ist ja gerade für uns Mütter wichtig. Doch dann habe ich genauer hingeschaut und leider greift das Gesetz erst ab 45 Mitarbeitern, im meinem Betrieb sind wir allerdings nur 30 Angestellte. Und bei meinen Freundinnen sieht es ganz ähnlich aus, die meisten arbeiten in kleineren Firmen, ich kenne kaum jemanden, der tatsächlich von diesem Gesetz profitiert.“