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Corona-Sicherheit auf Reisen

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Die langersehnten Sommerferien stehen bevor. Passend dazu sinken die Infektionszahlen in weiten Teilen Europas. Ab dem 1. Juli hebt die Bundesregierung die aktuelle Reisewarnung für viele Länder in Europa auf. Wer jetzt voller Vorfreude den nächsten Badeurlaub am Mittelmeer plant oder Familie und Freunde im Ausland besuchen möchte, sollte sich vor Reiseantritt gut informieren und Vorkehrungen zur Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen treffen. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps für Reisende.

Statt einer pauschalen Reisewarnung wird es ab dem 1. Juli nur noch differenzierte Hinweise für einzelne Länder und Regionen geben. Diese können sich jederzeit ändern und sind dem aktuellen Infektionsgeschehen in den Ländern geschuldet. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten und sollten sich im Vorfeld gut über die Bestimmungen ihres Ziellandes informieren. Die wichtigsten Fragen dabei sind: Welche Einreiseformalitäten gelten? Benötige ich Formulare oder eine App? Welcher Corona-Test ist zur Einreise nötig und wie alt darf er sein? Wie sehen die Quarantäne-Regeln aus? Falls Sie bereits geimpft oder genesen sind: Welche Unterlagen benötigen Sie für den Nachweis?

Für die Rückreise nach Deutschland

Seit dem 13. Mai 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung. Sie regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht. Bevor Sie aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet wieder nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich unter Digitale Einreiseanmeldung registrieren. Die Bestätigung müssen Sie als PDF oder in Papierform bei der Einreise mitführen. Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchte, muss der Fluggesellschaft vor dem Abflug einen negativen Corona-Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Wer mit dem Auto aus einem Risikogebiet heimkehrt, muss sich spätestens 48 Stunden nach der Rückkehr testen lassen. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Reisende. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist weiterhin ein Testnachweis erforderlich, auch wenn man bereits vollständig geimpft oder genesen ist.

 

Quarantäne nach der Einreise

Wenn Sie aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich direkt nach der Einreise für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Unter bestimmten Bedingungen entfällt die Quarantäne oder sie kann verkürzt werden:

  • Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet: Für negativ getestete, geimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantänepflicht, wenn sie an die zuständige Behörde einen entsprechenden Nachweis übermitteln.
  • Nach Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet können Sie die Quarantäne erst fünf Tage nach der Einreise durch einen negativen Testnachweis beenden.
  • Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet kann die Quarantäne nicht vorzeitig beendet werden – auch nicht für Geimpfte oder Genesene.

 

Hygieneregeln beachten

Vor allem auf Reisen gelten auch weiterhin die ohnehin schon bekannten Hygieneregeln. Dazu zählt vor allem der empfohlene Minimalabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen. Wann immer dies nicht möglich ist, empfiehlt es sich, eine medizinische Maske zu tragen. Diese ist wie in Deutschland auch in vielen Ländern Europas vorgeschrieben. Masken gehören daher in ausreichender Menge ins Reisegepäck, ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände. Darüber hinaus sollte auch regelmäßiges Händewaschen selbstverständlich sein.

 

Risiko minimieren

Je mehr wir uns von anderen Menschen isolieren, desto geringer das Risiko einer Ansteckung. Eine Fahrt im eigenen Auto ist deswegen momentan einer Busreise vorzuziehen. Flugreisen gelten zwar als relativ sicher, da die Luft im Flugzeug mit virus-abweisenden HEPA-Filtern gereinigt wird, dennoch sollten Sie nicht vergessen, dass an Flughäfen viele Menschen zusammenkommen und auch hier auf die wichtigen Hygieneregeln achten. Hotels und Restaurants haben aufgrund der Abstandsregeln ihre Abläufe deutlich verändert und so das Risiko vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 minimiert. „Man müsse aber akzeptieren, dass sich ein Restrisiko beim Kontakt mit anderen Menschen nicht ausschließen lässt“, betont Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des Centrum für Reisemedizin (CRM).

„Super-Verbreiter“

Großveranstaltungen sind zwar in der Regel auch in unseren Nachbarländern untersagt. Doch achten Sie auch selbst darauf an keinem Event teilzunehmen, das sich zu einem sogenannten Superspreader-Event entwickeln könnte. Fachleute sprechen von „Super-Verbreitern“, wenn jemand viel mehr Menschen ansteckt als zu erwarten wäre. Im Urlaub kann das in Bars, Clubs und auf Festivals passieren, wenn viele Leute auf begrenztem Raum singen, rufen und sich lautstark unterhalten. Auch wenn der freie Himmel und die laue Brise das Gefühl von Sicherheit geben, da sich Aerosole draußen schneller verflüchtigen, ist eine Beach-Party keine gute Idee. Denn wann immer Menschen eng beisammen sind, steigt das Infektionsrisiko und das gilt auch für Outdoor-Vergnügen.

Keine falsche Panik

Trotz aller wichtigen Hinweise zur Vorsicht und Hygiene müssen Sie nicht in übertriebene Panik verfallen. So rät Experte Jelinek davon ab, im Hotel jede einzelne Türklinke selbst zu desinfizieren. „Ein Stück weit muss man drauf vertrauen, dass die Hotels und Gaststätten dafür sorgen, dass sie nicht wieder geschlossen werden“, erklärt er. Desinfektionsmittel benötige man eher für Orte wie etwa Bahnhofstoiletten oder auf Ausflügen. „Da desinfiziert man besser selbst.“ Auch eigene Handtücher mitzunehmen, sei übertrieben. „In einem vernünftigen Hotel wird ordentlich gewaschen, und zwar häufiger als zu Hause.“

Sicherheitsstandards in Bahn und Flugzeug

An deutschen Bahn- und Flughäfen werden bereits erhöhte Sicherheitsstandards umgesetzt. Es gibt Plexiglasscheiben an Schaltern, Markierungen am Boden zur Abstandseinhaltung und ähnliches. Die Deutsche Bahn informiert auf bahn.de und in ihrer App über die Auslastung von Zügen. Auf stark nachgefragten Inlandsstrecken wurde eine Doppeltraktion (zwei Züge gekoppelt) eingeführt und somit die Menge der Sitzplätze verdoppelt. Zudem werden weniger Sitzplatzreservierungen vergeben. Die Fahrkartenkontrolle im Zug erfolgt kontaktlos, Mitarbeitende sind mit Desinfektionsmitteln ausgestattet und achten darauf, dass die Seifen- und Desinfektionsspender vollständig aufgefüllt sind. Zudem wird Reisenden empfohlen, die Fahrkarten vorab online zu erwerben. Ähnliches gilt für Flugreisen. Nach Möglichkeit sollen Passagiere vorab einchecken. So kann der Check-In entzerrt und Schlangenbildung vermieden werden. Bei der Sicherheitskontrolle wird, wenn möglich, auf Körperkontakt verzichtet. Das Tragen einer Maske ist auch an allen Flughäfen sowie während des Fluges verpflichtend.

Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes sowie beim Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung gibt es hier.

Nina Alpers / Janina Fortmann