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Beruf & Bildung

Freizeit für die Bildung

Bildungsurlaub ist seit mehr als 40 Jahren ein verbrieftes Arbeitnehmerrecht. Doch auch Arbeitgeber haben Vorteile. Hier erfahren Sie, wie jeder vom Bildungsurlaub profitiert.

Viele Namen, eine Sache: Ob Bildungszeit, Arbeitnehmerweiterbildung oder Bildungsfreistellung – hinter allen Bezeichnungen verbirgt sich der sogenannte Bildungsurlaub, ein seit den 70er Jahren in einigen, später allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen verbrieftes Arbeitnehmerrecht. Beurlaubt von der Arbeit und unter Weiterzahlung des Gehalts kann sich jeder Arbeitnehmer an mindestens fünf Tagen pro Jahr – im Saarland sechs – weiterbilden. Ob er dies unter einem beruflichen Aspekt tut, sich politisch bildet oder für ein Ehrenamt qualifiziert, ist dabei zunächst nachrangig und in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Der Staat fördert mit dem Bildungsurlaub lebenslanges Lernen per se.

Angebote variieren

 

Viele Arbeitgeber haben deshalb erst einmal ein Problem, wenn ein Mitarbeiter Bildungsurlaub beantragt: Für sie klingt der gesetzliche Anspruch nach zusätzlichen Urlaubstagen, die vom Unternehmer bezahlt werden müssen. Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, im Bildungsurlaub könne jeder Kurse zur persönlichen Freizeitgestaltung machen oder sich faul in der spanischen Sonne räkeln. Auch wenn die Angebote und Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ein gewisses Lernpensum muss immer enthalten sein. In Nordrhein-Westfalen sind Kurse zur Allgemeinbildung möglich, in Hamburg finden sich unter den mehr als 6.400 anerkannten Bildungsangeboten hingegen weder Töpfern noch Stressbewältigung. Sprachreisen nach Italien, Spanien oder Großbritannien sind begehrt. Die meisten Teilnehmer eines Bildungsurlaubs nutzen diesen jedoch, um Schlüsselqualifikationen im Beruf zu erlangen. Manchmal lohnt es sich, dafür den Anspruch aus zwei Jahren zu sammeln. In Hamburg und Berlin etwa steht im entsprechenden Gesetz, dass man innerhalb von zwei Jahren insgesamt zehn Tage zu einem frei wählbaren Zeitpunkt nehmen kann. Das können auch zehn eintägige Kurse innerhalb von 24 Monaten sein. Auch dies ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Firmensitz des Arbeitgebers bestimmt, welches Ländergesetz zur Anwendung kommt, nicht der Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Zertifizierte Kurse wählen

Was im Saarland oder in Berlin, Hamburg und Hessen als Bildungsurlaub gilt, legen die dafür verantwortlichen Institutionen fest, etwa die Schulbehörden. „Seminare, die einen hobbyähnlichen Charakter haben oder der Gesundheitsprävention dienen, sind nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz nicht anerkennungsfähig. Für letztere sind nach dem Sozialgesetzbuch die Betriebe und die Krankenkassen verantwortlich“, erläutert Birgit Waltereit, Referatsleiterin für Bildungsurlaub am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Das Institut ist für die Zertifizierung der einzelnen Bildungsträger beziehungsweise ihrer Angebote verantwortlich. Allerdings gilt das Siegel nur für Hamburg. Will ein Bildungsträger in mehreren Bundesländern aktiv sein, muss er jeweils eine eigene Anerkennung nachweisen.
Fehlt ein solches Zertifikat, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen. Auch innerbetriebliche Gründe, etwa ein hoher Krankenstand oder keine passende Vertretung, können eine Ablehnung rechtfertigen. Das allerdings waren auch schon die akzeptierten Fälle, in denen der Arbeitgeber ein – einmaliges – Vetorecht hat. Beim zweiten Anlauf muss der Bildungsurlaub klappen.

 

Chancen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten zudem nicht übersehen, welche Chancen ihnen der Bildungsurlaub bietet. Zum einen sind Mitarbeiter, die sich freiwillig weiterbilden und noch dazu beispielsweise politische Bildung in Form von Studienreisen wählen, meistens motiviert, selbstständig arbeitend und an den Betrieb gebunden. Birgit Waltereit: „Unternehmen ohne eigene Weiterbildungsabteilung können via Bildungsurlaub auch ihre Beschäftigten qualifizieren.“ Und: Nur die wenigsten Arbeitnehmer nutzen überhaupt das Recht auf Bildungsurlaub. Etwa zwei Prozent nehmen die fünf Tage pro Jahr regelmäßig in Anspruch. Die Zahlen sind jedoch nur Schätzungen. Birgit Waltereit hat die Erfahrung gemacht, dass die beim HIBB gelisteten Kurse alle sehr gut gebucht sind. „Die Vermutung liegt nahe, dass die Arbeitnehmer Bildungsurlaub ganz auf eigene Faust machen“, sagt die Referatsleiterin. Der Hauptgrund: Auch Arbeitnehmer wissen viel zu selten von den Möglichkeiten ihres gesetzlichen Anspruchs.

Nadine Kraft

Kurz und Kompakt

Anspruch

Jeder abhängig Beschäftigte in Deutschland hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Im Saarland sind es sechs. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, in Bayern und Sachsen gibt es keine entsprechende Verordnung. Hier kommt es auf die Kulanz des Arbeitgebers an, einen Bildungsurlaub zu gewähren. Ausnahmen gelten häufig für Azubis und Beamte.

Antrag

Ungefähr sechs Wochen vor dem gewünschten Beginn sollte der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden. Manchem Arbeitgeber reicht ein formloser Antrag inklusive Kursunterlagen, andere möchten einen formellen Antrag. Musteranträge gibt es bei Gewerkschaften, Bildungsträgern oder den Kultusministerien und ähnlichen Behörden. Es gilt das Gesetz des Bundeslandes, in dem das Unternehmen sitzt, nicht der Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Ablehnung

Arbeitgeber haben zwei Gründe, einen beantragten Bildungsurlaub abzulehnen. Der eine ist, dass der beantragte Zeitraum aus betrieblichen Gründen nicht passt. Der andere, dass sie das ausgewählte Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkennen. Grundsätzlich dürfen Chefs nicht bestimmen, welchen thematischen Inhalt der Bildungsurlaub hat. Ist der Kurs zudem zertifiziert, kann der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung erwirken und dennoch fahren.

Arbeitnehmer

Kurssuche, Antrag und Seminarkosten sind Sache des Arbeitnehmers. Für die Zeit der Weiterbildung fließt das Gehalt normal weiter, in manchen Bundesländern greift die Urlaubskostenregelung. Wer einen Bildungsurlaub vortäuscht, muss mit fristloser Kündigung rechnen.

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