Sie haben einen Pflegegrad beantragt? Dann bekommen Sie bald Besuch vom Medizinischen Dienst, um den Pflegebedarf festzustellen. Wir verraten Ihnen, was bei dem Termin passiert und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Vor dem Besuch
Beantragen Sie Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse, wird sich daraufhin jemand vom Medizinischen Dienst telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für einen Hausbesuch zur Pflegebegutachtung zu vereinbaren. Sprechen Sie den Termin vorab mit einem Familienmitglied oder einer Person ab, die Sie pflegerisch unterstützt, damit sie beim Besuch der Gutachterin oder des Gutachters dabei sein kann. Bereiten Sie sich gemeinsam auf das Gespräch vor und informieren Sie sich, welche Kriterien zur Beurteilung des Pflegegrads eine Rolle spielen. Sollten Sie eine gesetzliche Betreuung haben, muss auch sie über den Termin informiert werden.
Stellen Sie außerdem bereits im Vorfeld möglichst alle notwendigen Informationen zusammen, die beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes notwendig sein könnten: Arzt- oder Krankenhausberichte und eine Liste aller Medikamente, die Sie einnehmen sowie der Hilfsmittel, die Sie nutzen (Brille, Hörgerät, Rollator, Vorlagen, etc.). Falls vorhanden, legen Sie auch ihren Schwerbehindertenausweis bereit. Haben Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst, sind auch die Pflegedokumentationen von Bedeutung. Notieren Sie sich am besten zusätzlich vorab, wie die Pflege abläuft und welche Schwierigkeiten es gibt.
Während des Besuchs
Die Gutachterin oder der Gutachter wird Sie anhand eines festgelegten Fragenkatalogs nach Ihren Einschränkungen und Ihrem Unterstützungsbedarf befragen. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche überprüft:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Verhaltensweise und psychische Probleme
Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte
Auch Informationen zur Haushaltsführung und zu Aktivitäten außerhalb des eigenen Zuhauses werden erfasst, fließen in die Bewertung jedoch nicht mit ein.
Die Gutachterin oder der Gutachter wird sehr persönliche Themen mit Ihnen besprechen, über die Sie sonst vielleicht nicht mit Fremden reden würden. Versuchen Sie dennoch, so offen wie möglich zu erzählen. Ihre Begleitperson kann Sie dabei unterstützen und ebenfalls Aussagen beisteuern. Dies ist vor allem bei demenzkranken Personen sinnvoll, die ihre eigenen Fähigkeiten oft anders einschätzen als andere. Ziel sollte sein, die Situation so realistisch wie möglich zu beschreiben, damit der richtige Pflegebedarf ermittelt werden kann.
Wollen Sie sich detailliert auf die Fragen vorbereiten, können Sie dafür zum Beispiel den kostenlosen Pflegegrad-Rechner nutzen.
Nach dem Besuch
Im Anschluss an den Hausbesuch fasst die Gutachterin oder der Gutachter alle Ergebnisse des Gesprächs zusammen und übermittelt den Bericht an die Pflegekasse. Benötigen Sie ein Hilfsmittel, kann diese Information mit Ihrem Einverständnis direkt mit weitergegeben werden. Dieses Gutachten inklusive der Empfehlungen des Medizinischen Dienstes sendet Ihnen die Pflegekasse später zusammen mit dem Bescheid über Ihren Pflegegrad per Post zu. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Pflegegrad
Der Pflegegrad ist die Grundlage für den Umfang der Pflegeleistungen, die eine Person bekommt. Gutachterinnen und Gutachter ermitteln den Pflegegrad anhand einer Befragung bei einem Hausbesuch. Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher dieser ist, desto mehr Unterstützung benötigt ein Mensch. Pflegegrad 1 bedeutet, dass nur in geringem Maß Unterstützung benötigt wird, während 5 für schwerste Beeinträchtigungen bei der Selbstständigkeit steht.