Kaum ist die Arbeitswoche um, stellt sich ein Kratzen im Hals ein. Kopfschmerzen kommen hinzu, und schließlich geht nichts mehr. Wer am Wochenende krank wird, fühlt sich doppelt bestraft. Die Vorfreude auf zwei freie Tage wird jäh durchkreuzt. Statt Freizeitspaß ist Betthüten angesagt.
Gerade im Herbst, wenn sich Erkältungen und grippale Infekte ausbreiten, trifft es wieder vermehrt Berufstätige. Auch zum Wochenende, wenn der Stress der Arbeitswoche ein Stück weit abfällt und wir uns eigentlich entspannen wollen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Krankheitsfall am Wochenende zusammengefasst.
Sind Berufstätige montags öfter krank?
Der erste Werktag der Woche steht als blauer Montag in Verruf. Damit verbunden ist die gefühlte Wahrnehmung, dass sich Kollegen, auffällig häufig um das Wochenende herum krankmelden. Tatsächlich beginnt jede dritte Krankschreibung an einem Montag. Am Freitag beginnen nur rund elf Prozent der Krankschreibungen. Die restlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verteilen sich auf die Wochentage dazwischen.
Gibt es den blauen Montag?
Auf den ersten Blick könnte sich der Eindruck aufdrängen, am Montag werde in der Tat häufiger krankgefeiert. Doch wen es am Wochenende richtig getroffen hat, der hat sich nach zwei Tagen noch nicht wieder vollständig erholt. Tatsächlich baut sich an den sprechstundenfreien Wochenenden ein Krankenstand auf, der erst am folgenden Montag ärztlich erfasst wird. Anders ausgedrückt: Am Montag wird der Krankenstand von Sonnabend, Sonntag und Montag zusammen erfasst. So kommt die höhere Quote zustande. „Die Daten müssen deshalb differenziert betrachtet werden“, unterstreicht Thomas Kuschel, Experte für Arbeitsrecht bei der DAK-Gesundheit.
Was müssen Berufstätige beachten?
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er sich unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei einer personalverantwortlichen Person im Unternehmen krankmelden. Diese Anzeigepflicht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Ist er persönlich dazu nicht imstande, sollte eine beauftragte Person die Krankmeldung übernehmen.
Ab wann ist eine Bescheinigung erforderlich?
Wenn eine Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, besteht dem Arbeitgeber gegenüber eine Nachweispflicht. Die entsprechende Bescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Arbeitsunfähigkeitstag folgt. Wird der Arbeitnehmer an einem Freitag krank, endet der dritte Tag am Sonntag. Dauert die Arbeitsunfähigkeit am Montag noch an, muss der Arbeitnehmer also ab Montag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Fehlt die Bescheinigung, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung aussetzen.
Wann ist eine Bescheinigung früher als ab dem dritten Tag erforderlich?
„Arbeitgeber können eine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung fordern“, sagt Kuschel. Das geht im Einzelfall und ist auch ohne Begründung rechtens. Für eine gesamte Abteilung oder den Betrieb gibt es diese Möglichkeit ebenfalls, wenn der Betriebsrat zustimmt.
Was ist, wenn man schneller gesund wird als erwartet?
Wird der Arbeitnehmer früher gesund als auf der Bescheinigung festgehalten, darf er von sich aus ohne erneute ärztliche Untersuchung wieder arbeiten.
Wie wirkt sich die Erkrankung im Urlaub aus?
Wer für seine Arbeitsunfähigkeit im Urlaub eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dem werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Hier gilt: unverzügliche Krankmeldung und eine Krankschreibung ab dem ersten Tag.
Zweifel an der Krankschreibung? Was ist erlaubt?
Wenn beim Arbeitgeber Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Krankmeldung aufkommen, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten und um eine Begutachtung bitten. Mögliche Ursachen für Zweifel sind Rückdatierungen, wiederkehrende Krankschreibungen an denselben Wochentagen und gehäufte kurze Krankmeldungen.


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Krank zur Arbeit
Laut DAK-Gesundheitsreport schleppen sich fast zwei Drittel der Arbeitnehmer zwischen 25 und 40 Jahren mit Gesundheitsproblemen zur Arbeit. Was gut gemeint ist, kostet den Arbeitgeber allerdings bares Geld. Denn wer krank ist, ist weniger produktiv und steckt gegebenenfalls sogar seine Kollegen an. Richtig verhalten während der Erkrankung
Arbeitnehmer müssen sich so verhalten, dass sie möglichst bald wieder gesund werden. Dabei ist alles erlaubt, was die Genesung nicht gefährdet oder auch verzögert. Das Einkaufen von Lebensmitteln ist grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet. Gleiches gilt für Spaziergänge an der frischen Luft. Sportliche Aktivitäten sollten mit dem Arzt abgesprochen werden. Je nach Erkrankung können diese heilungsfördernd sein, etwa bei Rückenbeschwerden. Kino und Restaurantbesuche sind von der Erkrankung abhängig. Hingegen ist es nicht erlaubt, mit einer Bronchitis in einer Kneipe zu sitzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung. Reisen sind vertretbar, wenn sie den Heilungsprozess nicht gefährden. Eine geplante Reise muss aber mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse abgesprochen werden, je nachdem, wer während der Erkrankung Zahlungen leistet. Sonst droht die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.
Nina Osmers, Dr. Christoph Prang