Digitalisierung heißt das Zauberwort für die Zukunft. Das gilt besonders im Gesundheitswesen – auch schon vor der Corona-Pandemie. Die Kernfrage: Wie können die neuen technischen Möglichkeiten die Gesundheit der Menschen in unserem Land nachhaltig verbessern? Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn und die darin enthaltenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Vier der geplanten Meilensteine in einem Überblick.
1. Ärzte verschreiben bald Gesundheits-Apps
In Zukunft ist es möglich, dass Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also Apps oder Webanwendungen, verschreiben können. Schon jetzt nutzen viele Menschen Apps, die sie dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihr Gewicht oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Der Vorteil: Verschreibt der Arzt eine zugelassene App, dann übernimmt die jeweilige Kasse die Kosten. Eine Voraussetzung: Die Apps sind zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft und in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommen worden. Als Besonderheit hat der Gesetzgeber darüber hinaus festgelegt, dass Versicherte auch ohne Verordnung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen können. Dafür muss die DiGA ebenfalls zugelassen sein und der Versicherte muss den Bedarf nachweisen. Um das zu vereinfachen, dürfen Versicherte ihre Krankenkassen beauftragen, ihren Bedarf auf Basis der vorliegenden Abrechnungsdaten zu ermitteln.
Die Verfahren und Regularien für den Bezug von digitalen Gesundheitsanwendungen werden allerdings aktuell noch entwickelt. Datensicherheit und Datenschutz haben höchste Priorität. Deshalb werden die ersten Gesundheitsanwendungen auf Rezept voraussichtlich erst ab Herbst in das Verzeichnis aufgenommen und damit auf Kosten der Kassen erhältlich sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine zertifizierten Gesundheitsanwendungen, sodass heute DiGAs weder durch den Arzt verordnet werden können, noch ist eine Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte DiGAs durch die Krankenkassen möglich.
2. E-Rezept: 700 Millionen Belege weniger im Jahr
Im Zuge der Digitalisierung soll ab 2021 auch das E-Rezept eingeführt werden – zum Start parallel zum bestehenden Verfahren. Ein Arzt, der das neue Verfahren nutzt, druckt das bekannte rosafarbene Rezept dann nicht mehr auf Papier aus, sondern schickt die Rezeptinformationen verschlüsselt per QR-Code an den Patienten. Der wiederum kann es in der Apotheke seiner Wahl einlösen. Nur wenn Patienten über kein entsprechendes Smartphone verfügen, würden noch Ausdrucke notwendig werden. Die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept werden aktuell geschaffen. Der positive Nebeneffekt für die Umwelt: Rund 700 Millionen Papierrezepte fallen künftig pro Jahr durch das E-Rezept weg, wenn das Verfahren überall genutzt wird. In Hessen ist die DAK-Gesundheit an einem Pilotprojekt zum E-Rezept beteiligt. Die Basis für das Projekt bildet eine Plattform, die einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Beteiligten – Patienten, Arzt, Apotheken, Heilmittelerbringer und Krankenkassen – ermöglicht.3. Einführung der Videosprechstunde
Das E-Rezept ist eng mit der erfolgreichen Einführung der Videosprechstunde verbunden. Diese soll künftig zunächst vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst und perspektivisch auch von niedergelassenen Ärzten angeboten werden. Die Vorteile für die Patienten sind vielfältig: Verringerung von Wartezeiten oder der Distanz zu Ärzten, zum Beispiel im ländlichen Bereich, Reduzierung der Ansteckungsgefahr in Wartezimmern und – sofern möglich – Erhalt einer Diagnose oder Einleitung einer Behandlung ohne persönliches Aufsuchen des Bereitschaftsdienstes.4. Elektronischen Patientenakte: Patient bleibt Herr über seine Daten
Ab 2021 soll jeder Patient die Möglichkeit haben, seine Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen. Dazu gehören Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte oder Impfungen. Verfügen Patienten über ein entsprechendes Smartphone, können sie ihre ePA jederzeit allein einsehen, Informationen hinzufügen oder löschen. Der Arzt greift grundsätzlich nur dann auf die ePA des Patienten zu, wenn dieser das vorher erlaubt hat – die Erlaubnis kann auch je nach Erfordernissen für eine bestimmte Zeit erteilt werden, zum Beispiel für einen Monat oder länger. Der Vorteil: Der Hausarzt hat unkompliziert beispielsweise die Daten eines Facharztes parat. Damit das System funktioniert, schließen sich Ärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser an die sogenannte Telematikinfrastruktur an – die Datenautobahn, über die die Informationen transportiert werden. Und auf der ist zukünftig viel los.
Susanne Holz/Stefan Suhr
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Abstand halten, möglichst zu Hause bleiben – das ist wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Doch was tun bei gesundheitlichen Fragen und Problemen, die zwar wichtig, aber nicht so akut sind, um damit in die Arztpraxis zu gehen? Wie bleibt man gesund und fit? Die gute Nachricht: Abstand halten klappt auch hier – mit einer breiten digitalen Gesundheitsversorgung. Ob Präventionsangebote, psychologische Beratung oder Unterstützung in der Pflege. Die DAK-Gesundheit ist digital und bietet ihren Versicherten zahlreiche Angebote – Tendenz steigend!
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