Nicht immer verlaufen Intensivbehandlungen so wie vom Patienten gewünscht und in der Patientenverfügung festgehalten. Angehörige fühlen sich überfordert und alleingelassen, wenn Sie erleben, wie geliebte Menschen, die intensivmedizinisch versorgt werden, unnötig leiden. Gemeinsam mit der Zweitmeinung-Intensiv möchte die DAK-Gesundheit dazu beitragen, die beste Therapie für intensivmedizinisch behandelte Patienten zu finden. Die Geschichte von Günther und seiner Familie zeigt, wie wichtig dies im Ernstfall sein kann.
Als der 86-jährige Günther an Apparaten und Schläuchen angeschlossen auf der Intensivstation liegt, wendet sich sein Sohn verzweifelt an das Zweitmeinungsteam. Eine Fixierung hätte sein Vater niemals gewollt, diese Behandlung als unwürdig empfunden. Es wird schnell klar, dass hinter Günther bereits ein langer Leidensweg mit schweren Schicksalsschlägen liegt. Günther ist unheilbar an Krebs erkrankt, dieser hat bereits im ganzen Körper gestreut. Während eines Schwächeanfalls stürzt er unglücklich und bricht sich zwei Halswirbel. Es gibt keine Chance, dass Günther je wieder Arme und Beine bewegen kann, doch er wird mehrere Stunden operiert. Es kommt zu Atemstörungen, einem Herzstillstand und einer Wiederbelebung, die Günther eigentlich in seiner Patientenverfügung ausgeschlossen hatte. Trotz der eindringlichen Hinweise der Familie auf Günthers eindeutige Verfügung folgt eine wochenlange leidvolle Intensivtherapie mit Beatmung über einen Luftröhrenschnitt.
Als das Zweitmeinungsteam hinzugezogen wird, kann es Behandlungswünsche ermitteln, die eindeutig gegen die Fortsetzung der aktuellen Intensivtherapie sprechen. In klaren Momenten wünscht sich Günther, endlich wieder nach Hause in den Kreis seiner Familie zurückkehren zu dürfen. Das Zweitmeinungsteam führt intensive Arzt-zu-Arzt-Gespräche und bereits am Folgetag kann die Verlegung nach Hause organisiert werden. Unter Umsorgung eines häuslichen Palliativteams und der sich liebevoll kümmernden Familie verstirbt Günther nach einigen Tagen schlafend und schmerzfrei an seinem schweren Grundleiden. Vorher konnte er seinen Kindern und Enkelkindern noch letzte Dinge mitteilen und von seinen Lieben Abschied nehmen. Wiederholt sagt er, wie froh er sei, nicht mehr in die Klinik zu müssen.
Dr. Matthias Thöns ist unabhängiger medizinischer Hauptgutachter der Zweitmeinung-Intensiv und Martin Porwoll leitet das Zweitmeinungsteam als Geschäftsführer. Im Interview mit der fit!-Redaktion erzählen sie von ihren Erfahrungen, ihrer Motivation und erklären, wie das Zweitmeinungsverfahren funktioniert.
Sie schildern hier einen sehr nahegehenden Einzelfall. Aber ist es denn nicht so, dass Ärzte im Zweifel alles zur Lebensrettung tun müssen?
Das mag beim Verkehrsunfall so sein, ansonsten gilt grundsätzlich: Nur was der Patient will und was seinen Zielen dient, darf der Arzt durchführen. Und gerade letzteres wird leider häufig missachtet. Günther hatte Intensivmedizin abgelehnt, wenn er nicht mehr selbst laufen und greifen könne. Liegt eine solch eindeutige Verfügung des Patienten vor, darf der Arzt selbst lebensrettende Intensivmedizin nicht durchführen.
Aber für diese seltenen Fälle hilft doch die Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente. In der Praxis müssen wir leider immer wieder feststellen, dass diese oft keinen Einfluss auf das Ausmaß intensivmedizinischer Maßnahmen haben. Aktuelle Studien bestätigen unsere Praxiserfahrung in diesem Punkt. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, Intensivtherapie am Lebensende weitet sich dramatisch aus. Mittlerweile stirbt jeder vierte Deutsche auf einer unpersönlichen Intensivstation. Zumeist sind die Patienten hochaltrig, jeder Vierte ist fortgeschritten krebskrank. Eine unabhängige Zweitmeinung soll dazu führen, die Therapie nach den Wünschen des Patienten auszurichten.

(c) Marion Nelle
Dr. Matthias Thöns ist unabhängiger medizinischer Hauptgutachter der Zweitmeinung-Intensiv

Wie funktioniert das Zweitmeinungsverfahren?
Bei uns melden sich Familien mit Patienten in schlimmen und sehr leidvollen Situationen. Sie haben das Gefühl, die Therapie läuft nicht so, wie es sich der geliebte Mensch wünschen würde. Wir ermitteln dann die Behandlungswünsche und Therapieziele, vergleichen dies mit der laufenden Therapie. Sehen wir eine Diskrepanz, sprechen wir mit den Kollegen. Findet sich keine Einigung, begutachten wir den Verlauf nach der Akte. Meist löst aber bereits die Anforderung der Akte die Konfliktsituation.
Wie hoch sind denn die Kosten?
Die DAK-Gesundheit ist eine der ersten Krankenkassen, die diese vom Gesetzgeber gewünschte Leistung anbietet. Sie ist also für die Mitglieder kostenfrei.
Was motiviert Sie?
Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass ein Zuviel an Medizin schaden und leidvoll sein kann. Wir helfen, Menschen aus solchen Situationen herauszuführen. Oft sind das Situationen, in denen sich das Leben dem Ende zuneigt. Unsere Arbeit sorgt dafür, dass die Patienten würdevoller behandelt werden. Dafür erfährt man ungemeinen Dank! Dieser Dank ist für uns jeden Tag eine neue Motivation, in diesem menschlich sehr anspruchsvollen Bereich weiter zu arbeiten.
Wer ist die Zweitmeinung-Intensiv?
Ein interdisziplinäres Team aus Fachärzten, Intensivpflegefachkräften und Juristen, das Gutachten für intensivmedizinisch behandelte Patienten erstellt und dabei hilft, die bestmögliche Therapie entsprechend des Patientenwillens durchzusetzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: zwmi.de