Das Gesundheits-Magazin
Erste Hilfe für pflegende Angehörige
Zukunft & Innovation

Erste Hilfe für pflegende Angehörige

Vom gemeinsamen Einkauf bis zum Anspruch auf Arbeitslosengeld – das neue Pflegestärkungsgesetz entlastet Menschen, die andere zu Hause pflegen. Die DAK-Gesundheit unterstützt pflegende Angehörige mit wertvollen Angeboten.

Fast immer, wenn ein neues Gesicht durch die Tür von Tanja Martinez’ Büro schaut, ist die Lage akut: Dann stehen Angehörige davor, deren Mutter oder Vater nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Demenzschub plötzlich umfangreiche Unterstützung im Alltag benötigen. Was gestern noch verdrängt wurde, muss nun sofort entschieden werden.

Die Angst nehmen: Meistens holt Tanja Martinez erst einmal einen großen Stapel an Broschüren: von der juristisch gesicherten Vorsorgevollmacht über Fördermöglichkeiten zum barrierefreien Hausumbau bis zu Pflegedienstangeboten und einem Demenz-Knigge. Dann nimmt sie allen Beteiligten die Angst: den Pflegebedürftigen vor einem Heimaufenthalt, den Angehörigen vor finanzieller Belastung. Denn auch wenn die landläufige Meinung eine andere ist – eine große Mehrheit der Pflegebedürftigen, darunter zahlreiche Demenzkranke, wird nicht in Heimen gepflegt, sondern wie selbstverständlich zu Hause von nahen Angehörigen, zu denen Partner, Kinder oder Enkel gehören.

Der Bedarf wächst: Knapp 700 Erstberatungen haben Tanja Martinez und ihre beiden Kollegen vom Pflegestützpunkt des Bezirkes Hamburg-Nord bis Ende Juni dieses Jahres schon durchgeführt – 250 mehr als im Vorjahreszeitraum. „Meistens kommen die Leute erst, wenn Hilfe schon sehr dringend benötigt wird“, sagt Martinez, die seit 2011 von der DAK-Pflegekasse als Pflegeberaterin zum Bezirksamt delegiert ist. Den Anstieg der Beratungssuchenden führt sie nicht nur auf die wachsende Gruppe pflegebedürftiger Menschen zurück, sondern auch auf die Reform des Pflegegesetzes, das sogenannte Pflegestärkungsgesetz. Nach Inkrafttreten der Bewertungskriterien für die fünf neuen Pflegegrade erhielten laut Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) rund 80.000 Menschen bundesweit erstmals Leistungen, 43.000 von ihnen über den neu geschaffenen Pflegegrad 1, der insbesondere auf den speziellen Betreuungsbedarf Demenzkranker Rücksicht nimmt.

Die Helfer entlasten: Mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 1. Januar 2017 unterstützt die Bundesregierung vor allem auch viele pflegende Angehörige mit einer Reihe von zusätzlichen Absicherungen, Entlastungen und Services. Zum Beispiel sind Pflegende beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Auch haben sie nach der Pflegezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung, wenn sie für die Pflege ihren Job ganz aufgegeben haben – und sie erhalten Rentenpunkte. Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird, können auch mal kleine Hilfsdienste zwischendurch finanziert werden, etwa die Hilfe beim Einkauf oder ein betreuter Spaziergang. Die Verhinderungspflege ermöglicht es der Pflegeperson unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu sechs Wochen im Jahr Pause zu machen, weil eine Ersatzpflege bezahlt wird.

Wir unterstützen Sie mit Informationen, Beratung und Coachings

Bei allen Fragen zur Pflege sind unsere speziell geschulten Pflegeberaterinnen und -berater für Sie da. Hier bekommen Sie Tipps und Hilfe, individuell auf Ihre besondere Situation zugeschnitten. Melden Sie sich einfach in Ihrem DAK-Servicezentrum und vereinbaren Sie einen Termin! Speziell für pflegende Angehörige haben wir zahlreiche unterstützende Programme entwickelt: Die mobile App DAK-Pflegeguide entlastet den Pflege-Alltag durch praktische Tipps und schnelle Informationen. Der DAK-Pflegecoach vermittelt grundlegendes Wissen zur häuslichen Pflege sowie zu Alzheimer und Demenz, immer dann, wenn Sie es brauchen. Alle Infos dazu unter: www.dak.de/pflege

PFLEGE-HOTLINE

Alle wichtigen Infos rund um die Pflege erhalten Sie bei uns im Netz unter www.dak.de/pflege oder telefonisch von unseren Pflegeexperten der DAK Pflege-Hotline 040 325 325 955

Die Ansprüche kennen: Teil der Angehörigen-Stärkung sind auch Pflegekurse, in denen nicht nur vermittelt wird, wie man rückenschonend pflegt, sondern auch, wie die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhalten bleibt (siehe DAK-Service). Außerdem wichtig zu wissen: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf umfassende und neutrale Beratung, wie sie etwa Tanja Martinez in Hamburg-Nord anbietet.

Den Urlaub planen: Ganz zum Schluss holt die Pflegeberaterin noch ein paar Hotelprospekte hervor und legt sie mit auf den Stapel. „Es gibt inzwischen Hotels und Urlaubsorte, in denen Pflegende und Gepflegte gleichzeitig Urlaub machen können“, sagt sie. Der Pflegebedürftige geht tagsüber in die Tagespflege, seine Pflegeperson zu Massage oder Sport. Am Abend sitzen sie wieder gemeinsam am Tisch. Erholung für beide – ein wichtiger Aspekt der ambulanten Pflege.

Nadine Kraft