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Gesundheit & Fitness

Die Gesundheit wird digitaler

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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gewinnt an Bedeutung – und das nicht erst seit Corona. Doch es ist nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand und zeigen Ihnen, wie digital Ihre DAK-Gesundheit schon heute ist.

Der konsequente Ausbau unserer digitalen Angebote ist uns ein wichtiges Anliegen. Dabei sind drei Dinge maßgeblich: Digitale Prozesse müssen einfach, schnell und sicher sein. Dieses setzen wir mit unserer DAK App und der Website dak.de mit dem besonders geschützten Bereich Meine DAK um.

Auch der Gesetzgeber hat in der kürzlich beendeten Legislaturperiode diese Entwicklung mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vorangetrieben. Nach diesem sollen Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2022 einen verbesserten und vereinfachten Onlinezugriff auf Leistungen von Behörden und Verwaltungen erhalten. Für die DAK-Gesundheit gelten die Anforderungen aus dem Themenfeld „Gesundheit“. In diesem sind wir als Sozialversicherungsträger aufgefordert, knapp 50 exakt benannte Verwaltungsleistungen digital anzubieten und eine Verlinkung aus dem (im Aufbau befindlichen) Bürgerportal zu ermöglichen.

„Digitalisierung bietet die Chance, dass wir die Versorgung für unsere Versicherten deutlich verbessern und Abläufe und Prozesse im Gesundheitswesen anders gestalten können.”

 

Andreas Storm, DAK-Vorstandsvorsitzender

Was bedeutet das für Sie?

Sie werden künftig immer häufiger die Wahl haben, ob Sie Ihre Anliegen auf „klassische“ Weise erledigen wollen, zum Beispiel postalisch, telefonisch oder persönlich in einem unserer über 300 Servicezentren, oder ob Sie einen digitalen Kanal nutzen wollen, wie die gerade neu aufgelegte DAK App, unsere Website, E-Mail oder den Berater-Chat. Viele Ihrer Anliegen lassen sich bereits digital erledigen und dieses Angebot wird stetig größer.

Hohe Sicherheit auf unserer Website …

Für die Erhöhung der Sicherheit spielen bei einigen Anliegen übrigens zwei digitale Kanäle zusammen. Bestimmte Vorgänge, die wir auf unserer Website anbieten und in denen besonders sensible Daten enthalten sind, zum Beispiel Konto- oder Diagnoseinformationen, sind nur abzuschließen, wenn Ihre Identität zweifelsfrei durch die zusätzliche Freigabe mit der DAK App bestätigt wird. 

… und dennoch einfache Bedienbarkeit

Der Bedienkomfort darf der Sicherheit aber nicht zum Opfer fallen. Deshalb haben wir bereits im Frühjahr 2020 unsere Website so umgebaut, dass Sie sich – wie in einem echten Beratungsgespräch – mithilfe unserer digitalen Assistentin Mia über die Auswahl der richtigen Fragen bis genau zu Ihrer gewünschten Information fortbewegen können. Statt aufwendiger Suche in textlastigen Seiten finden Sie so schnell die Antwort auf Ihre Frage oder können eine Leistung beantragen. So werden auch komplexe Antragsprozesse verständlich und einfach.

Ihr Feedback macht unser Angebot noch besser!

Bislang sagen 98 Prozent unserer Kundinnen und Kunden über die Feedbackmöglichkeit, dass die gefundene Information ihnen geholfen hat. Das freut uns natürlich sehr. Aber auch für kritisches Feedback sind wir dankbar, denn nur so kann unser digitales Angebot noch besser werden. Machen Sie mit!    

Was ändert sich bei den elektronischen Gesundheitsangeboten?

So geht’s weiter mit der elektronischen Krankschreibung

Bereits seit dem 1. Oktober 2021 wird die ärztliche Krankschreibung digital ausgestellt und elektronisch an die DAK-Gesundheit übermittelt. Mit Beginn des neuen Jahres müssen alle Krankenkassen bereit sein, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) auf Anfrage der Arbeitgeber an diese zu übermitteln. Die Arbeitgeber können dieses Abrufverfahren ab 1. Januar 2022 nutzen, aber erst ab 1. Juli 2022 wird dieses Verfahren auch für die Arbeitgeber verpflichtend. Während der Übergangsfrist erhalten die Versicherten noch einen Ausdruck der Krankschreibung für ihre Arbeitgeber, danach wird dies vermutlich eingestellt. Die Versicherten müssen sich in jedem Fall auch weiterhin entsprechend der mit den Arbeitgebern vereinbarten Regelungen krankmelden. Arbeitgeber können dann bei Bedarf über das neue „eAU-Abrufverfahren“ die Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei der DAK-Gesundheit anfordern. Liegt der Krankenkasse eine AU-Bescheinigung vor, wird diese (ohne Diagnosen) dem Arbeitgeber übermittelt.

 

Das gesetzliche E-Rezept ist da

Bereits seit Ende 2020 bietet die DAK-Gesundheit zusammen mit einigen anderen großen Krankenkassen im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit an, ein Rezept für Arzneimittel unkompliziert und bequem über das Smartphone zu erhalten und einzulösen. Am 1. Januar 2022 kommt das gesetzliche E-Rezept. Dadurch ergeben sich einige Auswirkungen auf unser Pilotprojekt eRezept Deutschland, die leider bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend bekannt waren. Aktuelle Informationen über das gesetzliche E-Rezept und die Auswirkungen auf das eRezept Deutschland finden Sie auf unserer Internetseite dak.de

 

Vivy endet im ersten Quartal 2022

Im Zuge einer gesetzlichen Änderung hat sich die Grundlage zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitsakte für alle Krankenkassen verändert. Deshalb endet unser Angebot von „Vivy“ am 31. März 2022. In dieser App konnten unsere Versicherten beispielsweise medizinische Dokumente wie Arztberichte, Impfinformationen oder den Notfallpass speichern. Dafür steht künftig die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Informieren Sie sich gerne über die Möglichkeiten der Einrichtung Ihrer ePA in einem unserer Servicezentren.

 

Krankenkasse im Wandel

In einem kleinen Film zeigen wir Ihnen, welche Veränderungen durch die Digitalisierung auf Patientinnen und Patienten, auf Ärztinnen und Ärzte sowie die Krankenkassen zukommen. Erfahren Sie, wie sich Unternehmen wandeln müssen und wie wir als DAK-Gesundheit die Digitalisierung nutzen, um Ihnen Ihre Krankenkasse so einfach wie möglich zu machen. Der Film ist zu sehen auf welt.de. Hier gelangen Sie direkt zum Film.

Individuelle Zugriffsrechte 

Ein weiterer wichtiger Baustein ist das sogenannte feingranulare Berechtigungskonzept. Es ermöglicht eine Freigabe beziehungsweise Sperrung einzelner Dokumente oder ganzer Bereiche für einzelne Arztpraxen. Damit können Sie als Versicherte immer direkt entscheiden, welche Praxis auf welches Dokument Ihrer Patientenakte zugreifen darf. Das ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Punkt zum Erhalt Ihrer Patientensouveränität. Sie können beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken erlauben, auf Dokumente bestimmter Fachgebiete wie etwa „Physiotherapie“ zuzugreifen, oder den Zugriff auf bestimmte Arten von Dokumenten beschränken (zum Beispiel nur auf Arztbriefe). Diesen Zugriff können Sie auch jederzeit wieder sperren. Es ist sogar möglich, ganz gezielt einer Institution ein einzelnes Dokument freizugeben oder den Zugriff auf dieses Dokument zu entziehen. 

 

Die neuen MIOs

Ebenfalls neu sind die sogenannten MIOs – medizinische Informationsobjekte. Diese MIOs sind der Mutterpass, die elektronische Version des Untersuchungsheftes für Kinder, das digitale Zahnbonusheft und der Impfpass. Diese Dokumente sind jetzt in einer einheitlichen digitalen Form verfügbar, damit sowohl Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken als auch Versicherte darauf zugreifen können. 

 

Vertretungsmöglichkeit

Des Weiteren wird es mit der neuen ePA erstmals möglich sein, die Akte einer anderen Person zu betreuen. Das ist insbesondere dann hilfreich, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Daten selbst zu pflegen. Gerade für diese Menschen verspricht die ePA eine große Unterstützung bei der ärztlichen Behandlung. Wenn also eine pflegebedürftige Person eine ePA hat und jemand anderen als Vertreterin oder Vertreter einsetzen möchte, können diese bis auf wenige Ausnahmen die Patientenakte ebenso wie die ePA-Besitzerin oder der ePA-Besitzer steuern, Dokumente freigeben oder Berechtigungen erteilen.

Elektronische Gesundheitsakten werden abgelöst

Haben Sie bislang eine elektronische Gesundheitsakte wie Vivy geführt? Dann haben Sie wahrscheinlich bereits in der Vergangenheit Gesundheitsdaten gesammelt. Mit der ePA 2.0 können Sie diese zukünftig als Datensatz in Ihre ePA überführen. Das ist vor allem auch deshalb wichtig, weil wir – wie auf Seite 9 bereits beschrieben – unser Angebot einer elektronischen Gesundheitsakte mit dem 31. März 2022 einstellen werden. Dadurch wird die ePA mehr und mehr zum Datenspeicher all Ihrer gesundheitsrelevanten Daten.  

 

Daten auch bei Krankenkassenwechsel verfügbar

Da die ePA Sie ein Leben lang begleiten soll, ist es natürlich auch wichtig, dass alle Daten im Falle eines Krankenkassenwechsels erhalten bleiben. Neu ist deshalb auch, dass Versicherte ihre Daten an die DAK-ePA übertragen und weiterhin nutzen können, wenn sie von einer anderen Krankenkasse zur DAK-Gesundheit wechseln. Darüber hinaus arbeiten wir daran, Ihre Patientenakte nicht nur auf einem Smartphone, sondern auch auf einem Desktop-PC anbieten zu können. Damit dort der gleiche sehr hohe Sicherheitsstandard gelten kann, werden für die Nutzung eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) und PIN und ein Kartenlesegerät für die Gesundheitskarte nötig sein. Dieses Angebot wird Ihnen einige Wochen nach dem Jahreswechsel zur Verfügung stehen. Nach der Einführung können die ePA also auch Versicherte nutzen, die nicht über ein grundsätzlich erforderliches Mobilgerät verfügen.

 

Nutzerfreundliche Anwendung 

Abgerundet wird diese Vielzahl an Änderungen durch einen neuen, frischen Look der elektronischen Patientenakte. Damit wird für Sie die Bedienung trotz der hinzugekommenen Möglichkeiten noch leichter als heute. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit der ePA 2.0 ein immer wirkungsvolleres Instrument anzubieten, mit dem Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Gesundheitsdaten haben, die Sie vor allem im Falle einer notwendigen Behandlung schnell mit Ihrer Arztpraxis oder anderen Leistungserbringern sicher teilen können.     

 

Die digitale Gesundheitskompetenz stärken

Viele Menschen fühlen sich mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesundheitswelt überfordert. Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten deswegen ab sofort Einstiegskurse an, die sie startklar für die digitale Gesundheitswelt machen. 

Wir haben das Angebot für Sie getestet. Im kostenlosen Onlinekurs „Startklar für die digitale Gesundheitswelt“ bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten digitalen Angebote im Gesundheitsbereich. Die Kurse richten sich an alle Versicherten, die sich auf diesem Gebiet noch unsicher fühlen, und werden gemeinsam von der DAK-Gesundheit und dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. veranstaltet. Der Kurs startet ganz pragmatisch damit, wo Sie Gesundheitsinformationen finden und wie Sie die Seriosität dieser Quellen beurteilen können. Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie Gesundheitsanwendungen wie Apps gezielt für Ihr gesundheitliches Problem auswählen und nutzen können. Daneben bleibt genug Zeit, eigene Fragen zu stellen. 

Ein informatives Handout bietet einen Überblick über wichtige digitale Gesundheitsangebote und versorgt Sie mit Links zu weiterführenden Informationen, sodass Sie Schritt für Schritt in die digitale Gesundheitswelt einsteigen können. 

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Drei Fragen an...

Prof. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen

 

1

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für Praxen und Kliniken im Bereich der Digitalisierung?

Die sicherlich erforderlichen digitalen Systeme zum Datenaustausch und mehr Effizienz bei allen Prozessen im Gesundheitswesen sind die logische Konsequenz aus dem zugrundeliegenden Transformationsprozess: Wir müssen dahin kommen, unsere Abläufe nicht aus der Sicht des Krankenhauses oder der Arztpraxis, sondern aus der Sicht unserer Patientinnen und Patienten zu sehen. Das hört sich einfach an, ist aber eine große Aufgabe, weil das Gesundheitssystem seit Jahrzehnten fast unverändert funktioniert. Wir reden also über grundlegende Veränderungen im Denken und Handeln von Menschen – und dies ist immer eine Herkulesaufgabe. 

2

Worin liegen die Vorteile einer immer digitaleren Gesundheitswelt und wo geht die Reise hin?

Digitalisierung wird die Medizin signifikant besser machen, denken Sie etwa an hochpräzise OP-Roboter, die Behandlung von Krankheiten mithilfe Künstlicher Intelligenz oder auch die Verarbeitung großer Datenmengen etwa bei personalisierten Therapien in der Onkologie. Wir brauchen aber die Digitalisierung insbesondere auch, um die großen Strukturprobleme der Medizin zu lösen. Die dauerhafte Finanzierung unseres Gesundheitssystems bei einer immer älter werdenden Bevölkerung oder die Bekämpfung des Pflegenotstands sind ohne Digitalisierung nicht zu bewältigen. 

Das Gesundheitssystem der Zukunft muss aber nicht nur digitaler, sondern auch nachhaltiger werden. Nur in einer gesunden Umwelt können Menschen gesund werden und gesund bleiben. Wir setzen daher auf der Basis des Smart Hospitals bereits zahlreiche Projekte für die Umsetzung des Green Hospitals um. 

 

3

Können Sie uns laienverständlich beschreiben, was ein Smart Hospital ist und was es ausmacht?

Bei „Smart“ denken viele zunächst an Technik und IT. Diese Infrastruktur ist natürlich wichtig, aber es geht beim Smart Hospital hauptsächlich darum, die Medizin menschlicher zu gestalten – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für unsere Beschäftigten, die mithilfe digitaler Systeme entlastet werden. In unserem Konzept steht das Smart Hospital als Steuerungszentrale im Mittelpunkt des Gesundheitssystems in enger Verbindung zu allen Leistungserbringern. Neu ist auch, dass wir die Rolle der Klinik neu definieren: nicht nur als „Reparaturbetrieb“ in einer Ausnahmesituation, der aktuellen Krankheit, sondern vor allem als lebenslanger Begleiter mit einem starken Fokus auf Prävention.    

Frank Themer / Alexander Kramer

Interview: Nina Alpers