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Ernährung & Rezepte

Wasser – der gesunde Durstlöscher

Wissenswertes rund ums Mineralwasser
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Wasser ist der älteste und beliebteste Durstlöscher der Welt. Aber Wasser ist nicht gleich Wasser. Jedes Mineralwasser hat individuelle Eigenschaften, abhängig von der Region und dem Gestein, das es auf seiner Reise ins Erdinnere durchlaufen hat. Wir haben die verschiedenen Sorten unter die Lupe genommen.

Wasser nimmt Mineralstoffe in unterschiedlicher Konzentration und Zusammensetzung auf. Eine Extraportion Kalzium bekommt der beliebte Durstlöscher, wenn er kalkhaltiges Gestein durchströmt. Natrium und Chlorid gibt es vor allem in den Ablagerungen aus den Urmeeren. Auch der Kohlensäuregehalt des Wassers hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Besonders viel Kohlensäure enthalten Mineralwässer aus vulkanischem Gestein.

Wissenswertes über die verschiedenen Wasserarten
Wir verraten Ihnen, was Heilwasser von Quellwasser unterscheidet, warum das vornehm klingende Tafelwasser auf den zweiten Blick gar nicht so guttut wie vermutet – und ob Sie überall zum Wasserhahn gehen sollten, wenn Sie durstig sind.

Durstlöscher aus der Natur: Natürliches Mineralwasser
„Natürliches Mineralwasser“ ist ein Qualitätsversprechen für den Verbraucher. In Reinheit, Hygiene und Qualität hebt sich dieses Wasser von vielen anderen Produkten ab. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss – so legt es die Mineral­- und Tafelwasserverordnung (MTV) fest. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Einzeluntersuchungen. Besonders wichtig ist, dass der Durstlöscher seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und gut vor Verunreinigungen geschützt ist.

Um seine natürliche Reinheit zu bewahren, muss Mineralwasser direkt am Quellort abgefüllt werden. Nur wenige Behandlungsverfahren sind erlaubt, etwa die Zugabe oder Verringerung von Kohlensäure oder der Entzug von Schwefel und Eisen. Die Mineralbrunnenbetriebe, unabhängige Labors und die behördliche Lebensmittelüberwachung sorgen mit laufenden Kontrollen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Durstlöscher exakt eingehalten werden. So ist die engmaschige Überprüfung der Zusammensetzung von Mineralwasser Pflicht.

 

Heilwasser – ein Arzneimittel
Heilwasser entspringt ebenso wie natürliches Mineralwasser aus unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Darüber hinaus unterliegt dieser besondere Durstlöscher dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt sein muss.

Frisch aus der Quelle: Quellwasser
Quellwasser stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen entsprechen, die für Trinkwasser gelten. So zum Beispiel: geschmacklich neutral und kühl, nicht gesundheitsschädigend und mit einem Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen in bestimmten Konzentrationen. Eine amtliche Anerkennung ist bei diesem Durstlöscher nicht erforderlich.

 

Wasser als Industrieprodukt: Tafelwasser
Tafelwasser wird industriell hergestellt, ist also kein Naturprodukt. Es kann aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten zusammengesetzt sein. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Im Café oder Restaurant wird der Durstlöscher Tafelwasser meist aus großen Schankanlagen gezapft und im Glas serviert.

Trinkwasser – Durstlöscher aus der Leitung
Trinkwasser (Leitungswasser) wird in Deutschland zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Talsperren) gewonnen. Bevor es aus dem Wasserhahn kommen darf, muss es erst aufbereitet werden. Dabei sind diverse Verfahren und chemische Hilfsstoffe zugelassen. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Trinkwassers. Ihre Vorschriften beziehen sich allerdings nur auf die Qualität des Wassers bis zum Abgabepunkt, das heißt bis zur Wasseruhr, nicht bis zum Wasserhahn im Privathaushalt. Hier können sich beispielsweise aus den Rohrleitungen noch Kupfer oder Blei einmischen.